Laut Duden ist ein Spinner „umgangssprachlich abwertend“
gemeint „jemand, der wegen seines absonderlichen, skurrilen, spleenigen
Verhaltens auffällt, als Außenseiter betrachtet wird“. Da ist es dann durchaus
nachvollziehbar, dass unser Staatsoberhaupt Anhänger der rechtsextremen NPD als
"Spinner" bezeichnen darf. Mal ganz abgesehen von der Frage ob man Rassismus als „spleenig“
verharmlosen kann und wie es dieses Adjektiv nun wieder in den Duden – die deutsche
Rechtschreibinstanz – geschafft hat: Die Karlsruher Richter haben deutlich
gemacht, was Medien und auch dem Bundespräsidenten in Sachen Meinungsfreiheit
erlaubt ist, und das ist auch gut so. Das Bundesverfassungsgericht hat damit den
Weg frei gemacht für eine politische und gesellschaftliche Markierung derer,
die mit ihrem „absonderlichen Verhalten“ außerhalb der demokratischen Mehrheit
stehen. Gleichwohl dürfte der Begriff des „Spinners“ eher auf dem
journalistischen Boulevard sein Zuhause finden. Die Verantwortlichen der NPD
sollte man aber auch seriös als das bezeichnen, was sie sind:
Verfassungsfeinde, die das friedliche Zusammenleben in unserem Land gefährden.
Ich mein` ja nur…
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