Dienstag, 10. Juni 2014

Richter erlauben Gauck-Zitat: Von feindlichen Spinnern



Laut Duden ist ein Spinner „umgangssprachlich abwertend“ gemeint „jemand, der wegen seines absonderlichen, skurrilen, spleenigen Verhaltens auffällt, als Außenseiter betrachtet wird“. Da ist es dann durchaus nachvollziehbar, dass unser Staatsoberhaupt Anhänger der rechtsextremen NPD als "Spinner" bezeichnen darf. Mal ganz abgesehen von der Frage ob man Rassismus als „spleenig“ verharmlosen kann und wie es dieses Adjektiv nun wieder in den Duden – die deutsche Rechtschreibinstanz – geschafft hat: Die Karlsruher Richter haben deutlich gemacht, was Medien und auch dem Bundespräsidenten in Sachen Meinungsfreiheit erlaubt ist, und das ist auch gut so. Das Bundesverfassungsgericht hat damit den Weg frei gemacht für eine politische und gesellschaftliche Markierung derer, die mit ihrem „absonderlichen Verhalten“ außerhalb der demokratischen Mehrheit stehen. Gleichwohl dürfte der Begriff des „Spinners“ eher auf dem journalistischen Boulevard sein Zuhause finden. Die Verantwortlichen der NPD sollte man aber auch seriös als das bezeichnen, was sie sind: Verfassungsfeinde, die das friedliche Zusammenleben in unserem Land gefährden. Ich mein` ja nur…

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