Dienstag, 24. Mai 2016

#starkesUrheberrecht: Eine Frage des (Über-)Lebens



Urheberrecht – das klingt erst mal etwas sperrig. Für Journalistinnen und Journalisten (und nicht nur für die!) ist es aber ein rechtlicher Rahmen, der über das Überleben entscheidet. Es ist nicht (mehr) selbstverständlich, dass für die Nutzung geistigen Eigentums bezahlt wird. Das Internet hat die Sitten verlottern lassen. Viele meinen, „Content“ sei gratis zu haben, weil jeder Texte, Töne und Bilder kostenfrei herstellen und anbieten kann. Diese Haltung berücksichtigt aber nicht, dass es Profis gibt, deren beruflich die redaktionelle Erarbeitung von Inhalten ist. Genauso wie es Millionen Hobby-Fußballspieler gibt, gibt es sicher genauso viele Hobby-Journalisten. In beiden Bereichen jedoch gilt: Wer mit guter Ausbildung und professionellem Handwerk aktiv ist, muss von diesem Beruf aber auch leben können.
 
Die Bundesregierung hat das prinzipiell erkannt, indem sie sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Situation der Urheberrinnen und Urheber verbessern zu wollen. Ein erster Entwurf des Justizministeriums von Heiko Maas (SPD) ging da schon in die richtige Richtung – der spätere Entwurf der Bundesregierung aber droht die Situation nicht zu verbessern sondern zu verwässern.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) jubiliert bereits über das Gesetz, das für Urheber ein Grauen ist. Ob Journalistinnen und Journalisten mit ihren Honoraren auf das Niveau von Mindestlohn kommen, ist der Zeitungs-Lobby offenbar gleichgültig. Und bei der Diskussion um „untergeordnete Werke“, für deren Nutzung ein angemessenes Entgelt fällig wird, verweigern sich die Verleger grundlegend: Sie haben bereits angekündigt, das geöffnete Törchen des Gesetzentwurfs weiträumig nutzen zu wollen. Selbst eine „Seite 3“ der Süddeutschen Zeitung wäre nach Verleger-Definition bloß ein „untergeordnetes Werk“, das sie profitabel weiter vermarkten können, ohne dass Urheber daran beteiligt werden. Auch das eigentlich vorgesehene Verbandsklagerecht soll ausgehöhlt werden: Für freie Journalistinnen und Journalisten wäre die Einführung einer solchen Klagemöglichkeit aber wichtig, weil sie allein zu schwach sind, um ihre berechtigten Interessen gegenüber Medienhäusern durchzusetzen.

Politikerinnen und Politiker in Bund und Ländern sind jetzt am Zuge: Sie müssen zeigen, dass ihnen die Kreativen in unserer Republik nicht egal sind. Sie müssen den Gesetzentwurf so anpassen, dass Medienmitarbeiter von ihrem Beruf leben können.


Hintergrund:

(Bericht der FAZ zu einer Veranstaltung in Sachen Urheberrecht beim Deutschen Anwaltverein und JVBB im DJV)

(Gastbeitrag von Frank Überall bei vorwaerts.de)

(Homepage der Initiative Urheberrecht)

(Blogparade zum Urheberecht)

- Dieser Blogbeitrag nimmt an der Blogparade #starkesUrheberrecht teil. -