Urheberrecht – das klingt erst mal etwas sperrig. Für
Journalistinnen und Journalisten (und nicht nur für die!) ist es aber ein
rechtlicher Rahmen, der über das Überleben entscheidet. Es ist nicht (mehr)
selbstverständlich, dass für die Nutzung geistigen Eigentums bezahlt wird. Das
Internet hat die Sitten verlottern lassen. Viele meinen, „Content“ sei gratis
zu haben, weil jeder Texte, Töne und Bilder kostenfrei herstellen und anbieten
kann. Diese Haltung berücksichtigt aber nicht, dass es Profis gibt, deren
beruflich die redaktionelle Erarbeitung von Inhalten ist. Genauso wie es
Millionen Hobby-Fußballspieler gibt, gibt es sicher genauso viele
Hobby-Journalisten. In beiden Bereichen jedoch gilt: Wer mit guter Ausbildung
und professionellem Handwerk aktiv ist, muss von diesem Beruf aber auch leben
können.
Die Bundesregierung hat das prinzipiell erkannt, indem sie
sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Situation der Urheberrinnen und
Urheber verbessern zu wollen. Ein erster Entwurf des Justizministeriums von
Heiko Maas (SPD) ging da schon in die richtige Richtung – der spätere Entwurf
der Bundesregierung aber droht die Situation nicht zu verbessern sondern zu
verwässern.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) jubiliert
bereits über das Gesetz, das für Urheber ein Grauen ist. Ob Journalistinnen und
Journalisten mit ihren Honoraren auf das Niveau von Mindestlohn kommen, ist der
Zeitungs-Lobby offenbar gleichgültig. Und bei der Diskussion um „untergeordnete
Werke“, für deren Nutzung ein angemessenes Entgelt fällig wird, verweigern sich
die Verleger grundlegend: Sie haben bereits angekündigt, das geöffnete Törchen
des Gesetzentwurfs weiträumig nutzen zu wollen. Selbst eine „Seite 3“ der
Süddeutschen Zeitung wäre nach Verleger-Definition bloß ein „untergeordnetes
Werk“, das sie profitabel weiter vermarkten können, ohne dass Urheber daran
beteiligt werden. Auch das eigentlich vorgesehene Verbandsklagerecht soll
ausgehöhlt werden: Für freie Journalistinnen und Journalisten wäre die
Einführung einer solchen Klagemöglichkeit aber wichtig, weil sie allein zu
schwach sind, um ihre berechtigten Interessen gegenüber Medienhäusern
durchzusetzen.
Politikerinnen und Politiker in Bund und Ländern sind jetzt
am Zuge: Sie müssen zeigen, dass ihnen die Kreativen in unserer Republik nicht
egal sind. Sie müssen den Gesetzentwurf so anpassen, dass Medienmitarbeiter von
ihrem Beruf leben können.
Hintergrund:
(Bericht der FAZ zu einer Veranstaltung in Sachen Urheberrecht
beim Deutschen Anwaltverein und JVBB im DJV)
(Gastbeitrag von Frank Überall bei vorwaerts.de)
(Homepage der Initiative Urheberrecht)
(Blogparade zum Urheberecht)
- Dieser Blogbeitrag nimmt an der Blogparade #starkesUrheberrecht teil. -
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen